Schritt 1
Anspruch prüfen
Wir sehen uns an, welche Pauschalen für Ihre Einrichtungsart und Ihre Standorte in Frage kommen und was dafür nachzuweisen ist.
Refinanzierung
Das ist keine Werbefloskel, sondern die Konstruktion des Gesetzgebers: Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur wird über monatliche Pauschalen erstattet. Entscheidend ist, dass die Anträge richtig gestellt und die Nachweise geführt werden.
Die Grundpauschale fällt je Einrichtung an, der Zuschlag je Heilberufsausweis. Bei mehreren Standorten summiert sich das entsprechend — deshalb rentiert sich die Anbindung für Träger mit vielen Häusern besonders deutlich.
Die genannten Beträge sind Richtwerte mit dem Stand, der unter dem Rechner angegeben ist. Die Pauschalen werden jährlich zum 1. Januar an den Punktwert nach § 87 Abs. 2e SGB V angepasst; verbindlich ist die jeweils geltende TI-Finanzierungsvereinbarung. Für Ihren Fall prüfen wir die aktuelle Höhe konkret.
Grundpauschale 207,93 € je Einrichtung, Zuschlag 7,77 € je Heilberufsausweis für bis zu 2 Ausweise je Einrichtung. Stand Januar 2026; die Pauschalen werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Unverbindliche Orientierung — die für Sie geltende Höhe prüfen wir im Erstgespräch.
Antragsweg
Pauschalen fließen nicht automatisch. Sie hängen an Anträgen, Nachweisen und Fristen — und genau daran scheitert es in der Praxis häufiger als an der Technik.
Schritt 1
Wir sehen uns an, welche Pauschalen für Ihre Einrichtungsart und Ihre Standorte in Frage kommen und was dafür nachzuweisen ist.
Schritt 2
Sie bekommen eine Gegenüberstellung: einmalige Kosten, laufende Kosten, erwartete Erstattung. Auf dieser Basis entscheiden Sie.
Schritt 3
Wir stellen die Unterlagen zusammen, begleiten die Einreichung und behalten die Fristen im Auge.
Schritt 4
Für jede Einrichtung dokumentiert, damit die Pauschalen laufen und bei Rückfragen alles belegt ist.
Es fallen reale Kosten an: Komponenten, Installation, Betrieb, Support. Der Punkt ist, dass die Pauschalen diese Kosten über die Laufzeit tragen. Entscheidend ist deshalb, die Erstattung von Anfang an korrekt zu beantragen — sonst zahlen Sie die Technik, ohne das Geld dafür abzurufen.
Jeder Monat ohne angebundene Einrichtung ist ein Monat ohne Erstattung. Wer die Anbindung aufschiebt, verschenkt keine Fristverlängerung, sondern Geld.
Die Grundpauschale fällt je Einrichtung an. Für Träger mit mehreren Häusern bedeutet das: Der Verwaltungsaufwand steigt, die Erstattung aber ebenso. Wir bauen den Rollout so, dass beides beherrschbar bleibt.
Nennen Sie uns Standorte und Ausweise — Sie bekommen eine belastbare Aufstellung, bevor irgendetwas beauftragt wird.