Refinanzierung

Die TI kostet Sie rechnerisch nichts.

Das ist keine Werbefloskel, sondern die Konstruktion des Gesetzgebers: Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur wird über monatliche Pauschalen erstattet. Entscheidend ist, dass die Anträge richtig gestellt und die Nachweise geführt werden.

Rechnen Sie es für Ihre Einrichtung durch.

Die Grundpauschale fällt je Einrichtung an, der Zuschlag je Heilberufsausweis. Bei mehreren Standorten summiert sich das entsprechend — deshalb rentiert sich die Anbindung für Träger mit vielen Häusern besonders deutlich.

Grundpauschale je Einrichtung
207,93 € / Monat
Zuschlag je Heilberufsausweis
für bis zu 2 Ausweise je Einrichtung
7,77 € / Monat

Die genannten Beträge sind Richtwerte mit dem Stand, der unter dem Rechner angegeben ist. Die Pauschalen werden jährlich zum 1. Januar an den Punktwert nach § 87 Abs. 2e SGB V angepasst; verbindlich ist die jeweils geltende TI-Finanzierungsvereinbarung. Für Ihren Fall prüfen wir die aktuelle Höhe konkret.

Ihre monatliche Erstattung

Rechner
Erstattung pro Monat
223,47
im Jahr
2.681,64 €

Grundpauschale 207,93 € je Einrichtung, Zuschlag 7,77 € je Heilberufsausweis für bis zu 2 Ausweise je Einrichtung. Stand Januar 2026; die Pauschalen werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Unverbindliche Orientierung — die für Sie geltende Höhe prüfen wir im Erstgespräch.

Antragsweg

Wie wir die Refinanzierung für Sie sichern.

Pauschalen fließen nicht automatisch. Sie hängen an Anträgen, Nachweisen und Fristen — und genau daran scheitert es in der Praxis häufiger als an der Technik.

Schritt 1

Anspruch prüfen

Wir sehen uns an, welche Pauschalen für Ihre Einrichtungsart und Ihre Standorte in Frage kommen und was dafür nachzuweisen ist.

Schritt 2

Aufstellung erhalten

Sie bekommen eine Gegenüberstellung: einmalige Kosten, laufende Kosten, erwartete Erstattung. Auf dieser Basis entscheiden Sie.

Schritt 3

Anträge einreichen

Wir stellen die Unterlagen zusammen, begleiten die Einreichung und behalten die Fristen im Auge.

Schritt 4

Nachweise führen

Für jede Einrichtung dokumentiert, damit die Pauschalen laufen und bei Rückfragen alles belegt ist.

Häufig missverstanden

„Kostendeckend" heißt nicht „kostenlos zum Nulltarif"

Es fallen reale Kosten an: Komponenten, Installation, Betrieb, Support. Der Punkt ist, dass die Pauschalen diese Kosten über die Laufzeit tragen. Entscheidend ist deshalb, die Erstattung von Anfang an korrekt zu beantragen — sonst zahlen Sie die Technik, ohne das Geld dafür abzurufen.

Die Pauschalen laufen ab Inbetriebnahme, nicht ab Antragstellung

Jeder Monat ohne angebundene Einrichtung ist ein Monat ohne Erstattung. Wer die Anbindung aufschiebt, verschenkt keine Fristverlängerung, sondern Geld.

Mehrere Standorte werden einzeln betrachtet

Die Grundpauschale fällt je Einrichtung an. Für Träger mit mehreren Häusern bedeutet das: Der Verwaltungsaufwand steigt, die Erstattung aber ebenso. Wir bauen den Rollout so, dass beides beherrschbar bleibt.

Sollen wir es für Sie durchrechnen?

Nennen Sie uns Standorte und Ausweise — Sie bekommen eine belastbare Aufstellung, bevor irgendetwas beauftragt wird.

E-Mail
y.mahtouf@it-consult-mahtouf.de
Anschrift
Schwalbenring 28
24558 Henstedt-Ulzburg
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