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TI-Pflicht für Pflegeeinrichtungen: Was gilt, wenn die Frist längst vorbei ist

Seit dem 1. Juli 2025 ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur für Pflegeeinrichtungen verpflichtend. Was das für Einrichtungen bedeutet, die noch nicht angebunden sind — und warum jeder Monat Wartezeit Geld kostet.

Die Frist ist kein Datum in der Zukunft mehr. Seit dem 1. Juli 2025 sind Pflegeeinrichtungen verpflichtet, an die Telematikinfrastruktur angebunden zu sein. Trotzdem gehört ein erheblicher Teil der Einrichtungen in Deutschland weiterhin zu denen, bei denen kein Konnektor steht und keine Institutionskarte beantragt ist.

Wenn Ihre Einrichtung dazugehört, ist die wichtigste Nachricht diese: Das lässt sich nachholen, und es lohnt sich, damit jetzt anzufangen — nicht aus Pflichtgefühl, sondern aus wirtschaftlichen Gründen.

Was sich durch die abgelaufene Frist geändert hat

Vor dem Juli 2025 war die TI-Anbindung ein Projekt, das man planen konnte. Danach ist sie eine Anforderung, die erfüllt sein soll. Praktisch heißt das:

  • Sie können sich nicht mehr auf eine kommende Frist berufen, um intern Zeit zu gewinnen.
  • Kostenträger, Ärzte und Apotheken setzen die digitale Kommunikation zunehmend voraus. Wer sie nicht anbieten kann, fällt auf Fax und Telefon zurück — mit dem entsprechenden Zeitaufwand.
  • Die Erstattung läuft nicht nachträglich an. Sie beginnt mit der Inbetriebnahme.

Der letzte Punkt ist der teuerste. Die Pauschalen für die TI werden monatlich gezahlt, und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem Ihre Einrichtung tatsächlich angebunden ist. Jeder Monat ohne Anbindung ist kein aufgeschobener Aufwand, sondern eine nicht abgerufene Erstattung.

Warum so viele Einrichtungen noch warten

In den Gesprächen, die wir führen, sind es fast immer die gleichen drei Gründe — und keiner davon ist Nachlässigkeit.

Es ist unklar, wer es machen soll. Pflegeeinrichtungen haben selten eine IT-Abteilung. Der vorhandene IT-Dienstleister betreut Drucker und Netzwerk, kennt aber die Ausgabestellen für Heilberufsausweise nicht und weiß nicht, wie eine Institutionskarte beantragt wird.

Die Anträge sind der eigentliche Aufwand. Die Technik ist an einem Tag aufgebaut. Die Karten davor zu beschaffen, dauert deutlich länger und verlangt Nachweise, Vollmachten und Geduld mit Bearbeitungszeiten.

Es gibt Angst um die laufende Software. Die Pflegedokumentation ist das Herzstück des Betriebs. Die Sorge, dass eine TI-Anbindung dort etwas kaputt macht, ist berechtigt — und der Grund, weshalb die Anbindung an die vorhandene Software von Anfang an mitgeplant werden muss und nicht am Ende „auch noch” gemacht wird.

Was ein realistischer Weg aussieht

Für eine Einrichtung, die heute bei null anfängt, sieht die Reihenfolge so aus:

  1. Bestandsaufnahme. Welche Standorte, welche Software, welches Netz, welche Karten sind vielleicht schon beantragt oder sogar vorhanden? Bei Trägern mit mehreren Häusern ist das Ergebnis regelmäßig überraschend.
  2. Anträge zuerst. Weil sie am längsten dauern, werden sie als Erstes gestellt — parallel zur technischen Planung, nicht danach.
  3. Pilotstandort. Ein Haus wird vollständig angebunden, inklusive Softwareanbindung und Einweisung. Was dort auffällt, spart allen folgenden Standorten Zeit.
  4. Rollout in Wellen. Mit der im Pilot festgelegten Konfiguration geht es Haus für Haus weiter.
  5. Nachweise und Erstattung. Für jede Einrichtung getrennt dokumentiert, damit die Pauschalen fließen.

Der Punkt, an dem es sich entscheidet

Eine TI-Anbindung ist dann fertig, wenn das Personal sie benutzt — nicht wenn die Geräte blinken. Installationen, bei denen der Konnektor läuft, die Anbindung an die Pflegesoftware aber fehlt, sind kein Einzelfall. Dann tippt das Team doppelt, der versprochene Bürokratieabbau bleibt aus, und die Einrichtung hat die Technik bezahlt, ohne den Nutzen zu haben.

Fragen Sie deshalb jeden Anbieter, mit dem Sie sprechen, ausdrücklich nach zwei Dingen: Wer klärt die Anbindung an unsere Software? Und wer weist unser Personal ein? Wenn die Antwort auf beides nicht eindeutig ist, ist das Projekt nicht durchdacht.

Gilt das auch für Ihre Einrichtung?

Allgemeine Artikel sind eine Sache, Ihr konkreter Fall eine andere. Schildern Sie uns kurz die Lage — wir sagen Ihnen, was davon auf Sie zutrifft.

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