Was die TI-Anbindung wirklich kostet — und was davon erstattet wird
Die TI-Anbindung gilt als kostendeckend refinanziert. Was hinter dieser Aussage steht, welche Posten tatsächlich anfallen und woran die Erstattung in der Praxis scheitert.
„Kostendeckend refinanziert” steht auf vielen Angeboten, auch auf unseren. Der Satz ist richtig, aber er wird oft als „kostenlos” gelesen — und das ist er nicht. Es lohnt sich, einmal auseinanderzunehmen, was tatsächlich passiert.
Was auf der Kostenseite steht
Eine TI-Anbindung besteht aus mehreren Posten, die in Angeboten unterschiedlich gebündelt werden:
- Komponenten: Konnektor und eHealth-Kartenterminals, je nach Größe der Einrichtung in unterschiedlicher Anzahl.
- Karten: die Institutionskarte (SMC-B) für die Einrichtung und Heilberufsausweise (HBA) für die Personen, die elektronisch signieren.
- Einrichtung: Installation vor Ort, Netzkonfiguration, Anbindung an die vorhandene Pflege- oder Praxissoftware.
- Laufender Betrieb: Wartung, Kartenerneuerung, Support, gelegentlich Ersatzbeschaffung.
- Schulung: Einweisung des Personals, Nachschulung für neue Mitarbeitende.
Diese Kosten sind real, und sie fallen zu unterschiedlichen Zeitpunkten an: ein Teil zu Beginn, ein Teil dauerhaft.
Was auf der Erstattungsseite steht
Dem gegenüber stehen Pauschalen, die die Kostenträger monatlich zahlen. Sie sind so konstruiert, dass sie die Anbindung über die Laufzeit tragen:
- eine Grundpauschale je Einrichtung, monatlich
- ein Zuschlag je Heilberufsausweis, monatlich
Entscheidend ist das Wort „je Einrichtung”. Für einen Träger mit acht Häusern fällt die Grundpauschale achtmal an. Deshalb rechnet sich die Anbindung bei Trägern mit mehreren Standorten besonders deutlich — der Aufwand steigt linear, die Erstattung ebenso.
Die konkreten Beträge ergeben sich aus der jeweils geltenden TI-Finanzierungsvereinbarung und der Einrichtungsart. Auf unserer Seite zur Refinanzierung können Sie mit den aktuellen Richtwerten durchrechnen, was für Ihre Standorte zusammenkommt.
Wo es in der Praxis schiefgeht
Die Rechnung geht auf — solange die Erstattung tatsächlich abgerufen wird. Genau daran scheitert es häufiger als an der Technik.
Der Antrag wird nicht gestellt. Pauschalen fließen nicht automatisch, weil ein Konnektor in Betrieb ist. Sie hängen an Anträgen und Nachweisen. Wer die Technik installiert und den Papierkram später machen will, verschenkt Monate.
Die Nachweise fehlen. Bei Rückfragen der Kostenträger muss belegbar sein, was wann in Betrieb genommen wurde. Eine Installation ohne Dokumentation wird an dieser Stelle teuer.
Standorte werden vergessen. Bei Trägern mit mehreren Häusern taucht regelmäßig eine Einrichtung auf, die im Antragsverfahren untergegangen ist. Jeder Monat, in dem sie fehlt, ist eine nicht gezahlte Grundpauschale.
Der Anbieter rechnet nicht vor. Wenn Sie kein Angebot haben, das Kosten und erwartete Erstattung gegenüberstellt, können Sie nicht beurteilen, ob die Anbindung für Sie aufgeht. Fordern Sie diese Gegenüberstellung ein, bevor Sie beauftragen.
Die ehrliche Zusammenfassung
Die TI ist keine Investition, bei der Sie hoffen müssen, dass sie sich irgendwann rechnet. Sie ist eine Investition mit einer vom Gesetzgeber vorgesehenen Gegenfinanzierung. Ihre Aufgabe ist nicht, das Geld aufzubringen — Ihre Aufgabe ist, dafür zu sorgen, dass es abgerufen wird.
Wenn Ihnen jemand die TI verkauft, ohne über Anträge und Nachweise zu sprechen, verkauft er Ihnen Hardware und überlässt Ihnen das finanzielle Risiko.